Wer soll das bezahlen?

Kurz zusammengefasst

Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles Nichts – eine Binsenweisheit.
Großheubach fehlen Finanzmittel, um wichtige Projekte in Angriff nehmen zu können. Dazu gehören  u.a. die Sanierung einiger Straßen und Gehsteige. Der durch Gerichtsbeschluss erzwungene Wegfall der dafür in der Vergangenheit erhobenen Straßenausbaubeiträge hat die Lage weiter verschlechtert. Aber die hohe Pro-Kopf-Verschuldung lässt die weitere Aufnahme von Krediten als wenig verantwortungsvoll erscheinen. Was also tun?
Als eine Möglichkeit zur Verbesserung der Situation ohne übermäßige Belastungen für Unternehmen und Bürger/Innen hat Heimat mit ZUKUNFT. die schon in der vergangenen Wahlperiode diskutierte und im Grundsatz von allen im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen befürwortete moderate Anhebung der Gewerbe- und Grundsteuern beantragt. Einzelunternehmer und Personengesellschaften hätten wegen der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer keine Zusatzbelastungen. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) wären von einer Anhebung um 1,75% vom Gewinn betroffen. Die Anhebung der Grundsteuern betreffen alle, allerdings mit sehr überschaubarer Auswirkung.
Beide Anträge wurden in der Gemeinderatssitzung vom 30.06.2020 mehrheitlich mit der Begründung abgelehnt, dass eine Anhebung in Corona-Zeiten das falsche Signal sei. Auch wir würden gern Bürger und Unternehmen schonen und sehen die Folgen der Änderungen. Aber wie die Schließung der Finanzierungslücken erfolgen soll, darauf gab bisher niemand eine Antwort.

Hintergrund - Verschuldung unserer Gemeinde

Großheubachs Finanzlage ist seit vielen Jahren alles andere als komfortabel. Und mit der Sanierung des Gemeinschaftshauses hat sich die Lage noch einmal deutlich verschlechtert. Unsere Gemeinde hat im bayernweiten Vergleich eine fast dreifach höhere Pro-Kopf-Verschuldung als der Durchschnitt der Gemeinden vergleichbarer Größe: 

Gewiss sind viele sehr sinnvolle Investitionen mit den eingesetzten Mitteln getätigt worden. Allerdings sind wir auch dafür verantwortlich, die kommenden Generationen vor zu hohen Belastungen zu bewahren. 

Was bedeutet die Anhebung des Gewerbesteuer-Hebesatzes

Gewerbebetriebe sind verpflichtet Gewerbesteuer auf Gewinne aus dem Gewerbebetrieb abzuführen. Allerdings haben Einzelunternehmer und Personengesellschaften einen jährlichen Freibetrag von EUR 24.500 und können sich die Gewerbesteuer im Rahmen ihrer privaten Einkommensteuererklärung zurück erstatten zu lassen. Die Regelungen dazu finden sich in den anwendbaren Steuergesetzen. In der Praxis bedeutet das, dass für diesen Kreis der Unternehmer, d.h. für die deutliche Mehrheit der Großheubacher Firmen eine Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes steuerneutral wäre. D.h. sie hätten keine Mehrbelastungen. Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sieht das etwas anders aus. Die Mehrbelastungen halten sich allerdings in Grenzen, wie das folgende Rechenbeispiel zeigt.

Unser Vorschlag war, den Gewerbesteuer-Hebesatz von heute 330% auf 380% rückwirkend zum 01.01.2020 anzuheben, so wie es schon in der vergangenen Wahlperiode allgemeiner Konsens war. 

Was bedeutet das in Zahlen?
Die Gewerbesteuer berechnet sich aus:

Gewerbesteuer = Gewinn x Steuermesszahl x Hebesatz

Steuermesszahl: 3,5% bundeseinheitlich
Hebesatz: von der Gemeinde festgelegt, derzeit 330% für Großheubach

Ein einfaches Beispiel:
Eine GmbH, die einen Jahresgewinn vor Steuern von EUR 10.000 erwirtschaftet hat, zahlt derzeit Gewerbesteuer in Höhe von:

EUR 10.000 x 3,5% * 330% = EUR 1.155

Bei einer Anhebung des Hebesatzes auf 380% müsste die GmbH Gewerbesteuer in Höhe von:

EUR 10.000 x 3,5% * 380% =  EUR 1.300

Das ist ein Mehrbetrag von EUR 175,- (1,75% vom Gewinn).
Wir sind der Auffassung, dass das zu tragen wäre, zur notwendigen Schuldenbegrenzung beitragen und den finanziellen Handlungsspielraum der Gemeinde für wichtige Vorhaben ausweiten würde. Und im Landkreis Miltenberg haben die meisten Gemeinden höhere Hebesätze als Großheubach, im Mittel 340%.

Was bedeutet die Anhebung des Grundsteuer-Hebesatzes

Es geht um die Besteuerung von bebautem Grund (Grundsteuer B). Auch hier fällt die vorgeschlagene Anhebung moderat aus.

Die Grundsteuer errechnet sich aktuell nach Einheitswert, Grundsteuermesszahl und Hebesatz.

Grundsteuer = Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz

Beispiel:

Für die Grundsteuermesszahl gelten in den alten Bundesländern Staffelung von 2,6 3,1 und 3,6 Promille abhängig von der Art der Immobilie. Bei Einfamilienhäusern gilt 2,6 Promille (0.26%). Der Hebesatz in Großheubach beträgt derzeit 320%.

Ein Einfamilienhaus mit z.B. 130qm Wohnfläche hat z.B. einen Einheitswert von ca. EUR 25.000. Daraus berechnet sich die aktuelle jährliche Grundsteuer von 

EUR 25.000 x 0,26% x 320% = EUR 208

Mit der vorgeschlagenen Anhebung des Hebesatzes auf 380% ergäbe sich eine angehobene jährliche Grundsteuer von

EUR 25.0000 x 0,26% * 380% = EUR 247

Ein Differenzbetrag von EUR 39 im Jahr oder EUR 3,25 im Monat!

Für den Einzelnen ein kleiner Betrag, für die Gemeinde macht das einen großen Unterschied.