Zum Satzungsbeschluss des Gemeinderates

Auf Initiative zweier Gemeinderäte der CSU-Fraktion hat der Gemeinderat Großheubach in seiner Sitzung vom 21.02.2021 eine  Satzung zum Schutz vor gemeinschädlicher Nutzung kommunaler Einrichtungen (PDF) beschlossen. Anlass waren zahlreiche Beschwerden über Verschmutzung öffentlicher Flächen, Zerstörung von gemeindlichen Einrichtungen durch Vandalismus sowie Lärmbelästigung.

Dieser Beschluss ist in der Öffentlichkeit auf eine geteiltes Echo gestoßen und hat neben Zustimmung auch einige Kritik ausgelöst. In diesem Beitrag möchten wir unsere Haltung zum Thema darstellen und begründen, warum wir der Satzung (zum Teil “mit Bauchschmerzen”) zugestimmt haben.

Hintergrund

Das von den Initiatoren adressierte Problem ist real, darüber herrscht weitgehend Einigkeit. Und es handelt sich um eine Problematik, die alles andere als neu und auf Großheubach beschränkt ist. Kontroverse Debatten über Abhilfe werden überall und seit langer Zeit geführt. Und Patentrezepte, die alle Probleme beseitigen, hat bisher niemand liefern können.

In der öffentlichen Diskussion werden häufig in erster Linie Jugendliche als Verursacher gesehen. Und einige Beobachtungen scheinen das zu bestätigen. Allerdings ist festzustellen, dass gerade das Hinterlassen von Abfall an Sitzbänken in ziemlich allen Altersgruppen mehr oder weniger häufig vorkommt. 

Ziel der Satzung - Erhaltung des öffentlichen Raums in hoher Qualität

Die Zielsetzung, dass der öffentliche Raum für alle Bürgerinnen und Bürger in hoher Qualität erhalten bleibt, teilen wir voll und ganz – daran kann es keinen Zweifel geben. Und darin sind wir uns auch mit den anderen Fraktionen im Gemeinderat einig. Hier geht es nicht nur um Sauberkeit und Werterhaltung sondern auch um Natur- und Umweltschutz.

Hinterlassener Müll ist ein großes Ärgernis für alle anderen Bürgerinnen und Bürger, nicht nur für die hier Ansässigen, sondern auch für Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Durchfahrt oder Reisende und Touristen. Ein Ort, der auch erheblich vom Tourismus profitiert, erleidet einen Imageschaden und so auch wirtschaftliche Nachteile durch verschmutzte oder beschädigte öffentliche Einrichtungen. Liegen gelassener Müll bedroht aber auch die Bodenqualität, die Pflanzenwelt und Tiere, die ihn möglicherweise aufnehmen oder in den Main verschleppen. Diesen Entwicklungen muss Einhalt geboten werden.

Anwendung der Satzung - Sanktionen nur in schwerwiegenden Fällen

Die Satzung schafft einen Rechtsrahmen, der es in hoffentlich seltenen Bedarfsfällen der Polizei ermöglicht, insbesondere bei signifikanten Verstößen Personalien aufzunehmen und der Gemeindeverwaltung weiter zu leiten. Die Gemeindeverwaltung hat dann die Möglichkeit, nicht die Pflicht, nach eigenem Ermessen Bußgeldbescheide im festgelegten Rahmen auszustellen. Die Polizei wird in aller Regel erst tätig bei Anzeigen bzw. Beschwerden. D.h. wer an einem warmen Sommerabend im Luna-Park auf einer Bank mit einem Glas Wein den Sonnenuntergang genießt und seinen Abfall ordnungsgemäß entsorgt, wird wohl kaum mit Bußgeld belegt werden. 

Die zugesicherte zurückhaltende vor allem auf das beabsichtigte Ziel gerichtete Handhabung war eine wichtige Voraussetzung für unsere Zustimmung.

Zukünftige Lösungsansätze

Auch wenn wir der Satzung zugestimmt haben, sehen wir das Thema noch längst nicht als gelöst an. Denn letztlich handelt es sich um Symptombekämpfung. Das Problem ist vielschichtig und eher Begleiterscheinung anderer Problematiken. Daher gibt es nicht die eine Lösung. Es gilt an mehreren Stellen anzusetzen. 

Deswegen werden wir uns im Gemeinderat dafür einsetzen:

  • dass die Erfahrungen mit der Satzung einer ständigen Überprüfung unterzogen werden. Insbesondere das Betretungsverbot für den Luna-Park nach 21:00 Uhr sehen wir auf Dauer kritisch.
  • dass genauer erhoben wird, welche Altersgruppen sich auf den fraglichen Flächen aufhalten, was der Zweck des Aufenthalts ist, und welches Verhalten zu beobachten ist. Genaue Erkenntnisse erleichtern das Finden passgenauerer Lösungen. 
  • dass die Suche nach alternativen Lösungen zur Satzung weitergeführt wird.
  • dass Möglichkeiten für junge Leute geschaffen werden, sich zu treffen und Zeit miteinander zu verbringen. Hier gilt es, die Betroffenen maßgeblich in Ideenfindung, Konzeption, Ausarbeitung und Verwirklichung entsprechender Projekte einzubinden.
  • dass der/die noch zu bestimmende Jugendbeauftragte bei der Arbeit Unterstützung erfährt.
  • dass Vereine, Gastronomie und alle Anbieter mit Freizeitbezug gestärkt werden, um Freizeitaktivitäten zu binden und zu kanalisieren.
Und wir wollen mit euch ins Gespräch kommen, um Ideen zu entwickeln, wie die Situation nachhaltig verbessert werden kann.